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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elbwert Immobilien bietet Ihnen Maklerdienste als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler an. Es ist uns gestattet, als Doppelmakler für beide Vertragsparteien tätig zu sein. Die Objektinformationen basieren auf Angaben Dritter. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleiben vorbehalten.

Ein Maklervertrag kommt durch die Annahme unserer Angebotsangaben und/oder durch die Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des zukünftigen Hauptvertrages zustande. Mit dem Zustandekommen des Maklervertrages wird dem Makler auch der Auftrag erteilt, weitere Verträge herbeizuführen, die im Zusammenhang mit dem ersten nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertrag stehen (Folgeschäfte).

Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht und wird sofort zur Zahlung fällig, wenn durch die Maklertätigkeit der Hauptvertrag zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für das Zustandekommen des Hauptvertrages genügt. Die Maklerprovision ist auch dann zu entrichten, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird, sofern ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt und der erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Hauptvertrag eingetreten ist. Eine Maklerprovision ist von Ihnen auch dann zu zahlen, wenn Sie den erhaltenen Nachweis oder andere Mitteilungen an einen Dritten unberechtigt weitergeben oder diesem zugänglich machen und dieser oder eine andere Person den Hauptvertrag abschließt.

Wird von uns eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen, von der Sie bereits Vorkenntnis haben, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Höhe der vom Käufer bzw. vom Mieter zu zahlenden Maklerprovision beträgt bei:

  • Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher
    3% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, der Verkäufer zahlt ebenfalls eine Maklerprovision in gleicher Höhe.
  • Verkauf
    6% des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, wenn es sich nicht um einen Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher handelt.
  • Vermietung von Gewerberaum
    3,0 Bruttomonatsmieten (Nettomiete zzgl. Nebenkosten) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

Bei Staffelmietverträgen wird für die Berechnung der Maklerprovision die Durchschnittsnettomonatsmiete der vorgesehenen Vertragslaufzeit zugrunde gelegt.

Wird Gewerberaum mit dem Hinweis „provisionsfrei für den Mieter“ angeboten, so wird die Provision vom Vermieter gezahlt, wenn ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von mindestens fünf Jahren abgeschlossen wird. Wird der Vertrag für eine kürzere Laufzeit abgeschlossen, hat der Mieter eine Provision in Höhe von 1,5 Bruttomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% zu zahlen.

Werden Immobilien mit dem Hinweis „provisionsfrei für den Käufer“ angeboten, wird die Provision vom Verkäufer gezahlt.

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Gerichtsstand ist Hamburg.